AM15 - endlich auch in Bayern!

 

Das Einstiegsalter für die Fahrerlaubnis der Klasse AM sinkt von bislang 16 auf 15 Jahre – im gesamten Bundesgebiet. Bereits Ende Mai stimmte der Bundesrat der entsprechenden Gesetzesänderung zu, am 28. Juli 2021 tritt das neue Gesetz in Kraft. Das verkündet der Bundestag im Bundesgesetzblatt.

 

 

Bislang war es noch nicht in allen Bundesländern möglich, mit 15 Jahren den „Mopedführerschein“ zu erwerben. Kurz vor dem Auslaufen des erfolgreichen Modellversuchs „Moped mit 15“ im Jahr 2020 beschloss das Bundesverkehrsministerium Ende 2019, es den Ländern freizustellen, ob sie Jugendlichen den früheren Einstieg erlauben wollen.

Dieser Möglichkeit folgten elf Bundesländer, in den übrigen blieb es bei der AM-Fahrerlaubnis ab 16 Jahren. Mit der bundeseinheitlichen Lösung hat der regulative Flickenteppich nun ein Ende. Die Fahrerlaubnis der Klasse AM wird für Führerscheinneulinge mit der geänderten Schlüsselziffer 195 erteilt, das heißt, mit der Auflage, dass diese bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur im Inland gilt. Damit sind Fahrten ins Ausland bis zum 16. Geburtstag verboten.

Die neue Regelung soll insbesondere jungen Menschen in strukturschwachen Regionen zu mehr Mobilität verhelfen.

 


B197 - der neue Weg zum Führerschein

 

 

 

Unter folgenden Voraussetzungen bietet die neue nationale Schlüsselzahl B197 die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde:

 

 

  • 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen (die Fahrstunden dürfen frühestens nach der praktischen Grundausbildung erfolgen).
  • Eine 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem Schaltwagen (die Testfahrt muss zur Hälfte innerorts und außerorts erfolgen).

 

 

 

 

 

 


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